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Was ist ein "LPV"
Vereinsgründung
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Wenn Sie  unsere Aufgaben und Ziele als Herausforderung für sich selbst verstehen, sollten Sie nicht zögern, sich mit uns bezüglich Ihrer Mitgliedschaft, in Verbindung zu setzen.

Dabei denken wir an die helfenden Hände bei den vielfältigsten Arbeiten, aber auch Beiträge in finanzieller Hinsicht.

Auszug aus der Satzung:






    § 4 - Mitgliedschaft

    (1)    Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden,
            die sich zu den Zielen und Aufgaben des Vereins bekennen.
            Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt in schriftlicher Form.

    (2)    Die Aufnahme erfolgt auf Beschluss des Vorstandes.

Hier und im Downloadbereich finden Sie die Beitrittserklärung. Dort können Sie sich schon vorab mit den Bedingungen einer Mitgliedschaft vertraut machen.

Wir freuen uns auf Ihre Hilfe und Unterstützung.